SC PADERBORN 07 e.V.
Abteilung „Fußballer Alte Herren“
ABTEILUNGSORDNUNG (AO) „Fußballer Alte Herren“
SC Paderborn 07 e.V. – Vereinssatzung – Abteilungsordnung „Fußballer Alte Herren“
1) Gemäß Artikel 22 (3) der Vereinssatzung werden die „Fußballer Alte Herren“ als Abteilung
des SC Paderborn 07 e.V. gefĂĽhrt.
2) Nach Artikel 21 (1) der Satzung des SC Paderborn 07 e.V. bedient sich der Verein seiner
Abteilungen, die an die Weisungen des Vorstands (= des Präsidiums) gebunden sind. Der
Vorstand (= das Präsidium) des Vereins beschließt den Erhalt der Abteilung „Fußballer Alte
Herren“ im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat.
3) Nach Artikel 21 (2) obliegt der Abteilung „Fußballer Alte Herren“ die Durchführung des
Trainings- und Wettkampfbetriebs. Der Abteilungsleiter „Fußballer Alte Herren“ ist hierfür
mit dem Vorstand (= dem Präsidium) des Vereins verantwortlich.
4) Nach Artikel 21 (3) ergibt sich mit der Genehmigung des Vorstands (= des Präsidiums) für
die Abteilung „Fußballer Alte Herren“ eine Abteilungsordnung (AO). Diese lautet wie folgt:
ABTEILUNGSORDNUNG (AO) „Fußballer Alte Herren“
- PRĂ„AMBEL:
1) Die Reputation des SC Paderborn 07 ist ein wichtiger Faktor fĂĽr dessen Erfolg. Jedes
Mitglied der Abteilung „Fußballer Alte Herren“ wird alles tun, um durch sein Verhalten
auf und neben dem Platz sowie in der Ă–ffentlichkeit die Reputation des SC Paderborn
07 zu steigern. Jedes Mitglied wird alles unterlassen, was die Reputation des SC
Paderborn 07 beeinträchtigen könnte. - MITGLIEDSCHAFT:
1) Alle Mitglieder der Abteilung „Fußballer Alte Herren“ sind Mitglieder des SC Paderborn
07 e.V. Sie unterliegen den Rechten und Pflichten, die sich aus der Satzung des Vereins
FĂĽr die Mitglieder ergeben.
2) Es besteht die Möglichkeit auf eine aktive oder passive Mitgliedschaft in der Abteilung
„Fußballer Alte Herren“. Als Voraussetzung gilt in jedem Fall die Mitgliedschaft im SC
Paderborn 07 e.V. Aktive Mitglieder zahlen den jährlichen Beitrag und nehmen als
Spieler regelmäßig am Trainings- und Spielbetrieb teil und/oder nehmen eine mit der
Abteilungsleitung abgestimmte Aufgabe im Funktionsteam einer oder mehrerer
Mannschaften wahr. Passive Mitglieder zahlen den jährlichen Beitrag und nehmen als
Spieler nicht regelmäßig am Trainings- und Spielbetrieb teil und/oder nehmen nicht
eine mit der Abteilungsleitung abgestimmte Aufgabe im Funktionsteam einer oder
mehrerer Mannschaften wahr.
3) Über die Aufnahme in die Abteilung „Fußballer Alte Herren“ und einen Ausschluss
bestimmt im Einzelfall die Abteilungsleitung, die den Weisungen des Vorstands (= des
Präsidiums) unterliegt. - ABTEILUNGSVERSAMMLUNG UND ABTEILUNGSLEITUNG:
1) Die Abteilung „Fußballer Alte Herren“ wird durch eine Abteilungsleitung vertreten, die
von der Abteilungsversammlung gewählt wird.
2) Die Abteilungsleitung wird von den aktiven Mitgliedern gewählt. Passive Mitglieder
haben keine Stimmberechtigung.
3) Die Einberufung der Abteilungsversammlung erfolgt analog zu den Bestimmungen der
Einberufung einer Mitgliederversammlung nach Artikel 22 des SC Paderborn 07 e.V.
4) Die Wahl der Abteilungsleitung „Fußballer Alte Herren“ erfolgt nach Artikel 22 der
Satzung des SC Paderborn 07 e.V.
5) Die Abteilungsleitung setzt sich nach Artikel 22 der Satzung des SC Paderborn 07 e.V.
mindestens aus einem Abteilungsleiter, dessen Stellvertreter und einem SchriftfĂĽhrer
zusammen. Weitere Positionen gemäß Artikel 22 (1) der Satzung des SC Paderborn 07
e.V. können soweit erforderlich entsprechend besetzt werden. Der Abteilungsleitung
kann höchstens ein passives Mitglied angehören.
6) Der Abteilungsleiter trifft Entscheidungen in Abstimmung mit der weiteren
Abteilungsleitung. Der stellvertretende Abteilungsleiter vertritt den Abteilungsleiter
während seiner Abwesenheit. In der Vertretungszeit hat er die gleichen Rechte wie der
Abteilungsleiter.
7) Jedes Mitglied der Abteilung „Fußballer Alte Herren“ darf an Freizeitaktivitäten der
Abteilung teilnehmen.
8) Bei offiziellen Anlässen und Veranstaltungen des SC Paderborn 07 vertritt
ausschließlich die Abteilungsleitung der „Fußballer Alte Herren“ den Verein. Alternativ
bestimmt die Abteilungsleitung jeweilig einen oder mehrere Vertreter. - FINANZEN UND VERWALTUNG:
1) Die Abteilung „Fußballer Alte Herren“ erhält eine eigene Kostenstelle im SC Paderborn
07 e.V.
2) Die Abrechnungsvorgänge und die Buchungen nimmt die Abteilung „Finanzen“ der SC
Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA fĂĽr den SC Paderborn 07 e.V. vor.
3) Das Budget der Abteilung „Fußballer Alte Herren“ wird jährlich für die jeweils folgende
Saison in Abstimmung mit dem Vorstand (= dem Präsidium) des SC Paderborn 07 e.V.
verabschiedet. Innerhalb dieses jeweils festgelegten finanziellen Rahmens kann die
Abteilungsleitung „Fußballer Alte Herren“ über die entsprechenden Summen
verfĂĽgen.
4) FĂĽr alle eingesetzten finanziellen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) mĂĽssen
entsprechende Belege seitens der Abteilung vorliegen. Rechnungen werden nur
angewiesen, wenn diese vom Abteilungsleiter und dem stellvertretenden
Abteilungsleiter unterzeichnet sind. Einzelne Unterschriften zählen hierbei nicht.
5) Die abteilungsinterne Budgetverwaltung wird ĂĽber ein Kassenbuch dokumentiert.
6) Die Kasse ist halbjährlich mit der Abteilung „Finanzen“ der GmbH & Co. KGaA für den
SC Paderborn 07 e.V. zu prĂĽfen. - TRAININGS- UND SPIELBETRIEB:
1) Alle organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Aspekte, die den Trainings-und
Spielbetrieb der Abteilung „Fußballer Alte Herren“ des SC Paderborn 07 e.V.
betreffen, unterliegen und bedĂĽrfen der Zustimmung der Abteilungsleitung und
können nur unter dieser Voraussetzung zugelassen und umgesetzt werden.
2) Es dürfen nur Mannschaften der Abteilung „Fußballer Alte Herren“ des SC Paderborn
07 e.V. am Spielbetrieb teilnehmen, die offiziell, z.B. beim zuständigen Verband,
angemeldet sind.
3) Die Organisation und DurchfĂĽhrung des Trainings- und Spielbetriebs der Abteilung
„Fußballer Alte Herren“ auf den vereinseigenen Plätzen erfolgt in Abstimmung mit der
Leitung des Nachwuchsleistungszentrums, die in Abstimmung mit dem Vorstand (=
dem Präsidium) des SC Paderborn 07 e.V. weisungsbefugt ist. - GÜLTIGKEIT DER ABTEILUNGSORDNUNG:
1) Ăśber die Annahme einer Abteilungsordnung und deren Ă„nderungen entscheidet der
Vorstand (= das Präsidium) des SC Paderborn 07 e.V. im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat.
2) Diese Abteilungsordnung wurde am 31.03.2023 durch den Vorstand (= das Präsidium)
des SC Paderborn 07 e.V. im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat genehmigt. Sie tritt
am 01.04.2023 in Kraft.